Schulgeld

Die Tarife für das Schulgeld richten sich nach den aktuellen Bestimmungen des Landes Oberösterreich

Die angeführten Tarife beziehen sich auf 50 min Unterricht pro Woche.
40 Minuten sind daher 80%, 30 Minuten 60% des angeführten Betrages.

Die Schulgeldordnung des OÖ Landesmusikschulwerkes


Schulgelderlassungn sind bei sozialer Bedürftigkeit möglich. Ansuchen sind nur mit Formular möglich, welche im Sekretariat aufliegen.
Voraussetzungen: Nettoeinkommen* monatlich
bis rund 1.100 Euro (bei einem Kind)
bis rund 1.200 Euro (bei 2 Kindern)
bis rund 1.300 Euro (bei 3 Kindern)
bis rund 1.400 Euro (ab 4 Kindern)

Zur Beachtung: Grundsätzlich wird die Befreiung bei sozialer Bedürftigkeit und bei zumindest sehr gutem Studienerfolg für 1 Semester ausgesprochen. Für Erwachsene kann in besonderen Fällen (zB. wenn erwachsene Kinder noch kein Einkommen haben und die Eltern sozial bedürftig sind) der Schülertarif ausgesprochen werden. Bei plötzlich auftretenden Finanzproblemen kann via Direktion bei der Landesbuchhaltung eine Stundung (Ratenzahlung) beantragt werden. Die Fälligkeit ist jedoch vor Ablauf des Semesters festzulegen!

* Das Nettoeinkommen setzt sich aus Einkünften aller Familienmitglieder, inkl. Unterhaltszahlungen, jedoch ohne Familienbeihilfe zusammen.